Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Die Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Richtlinienverfahren und somit Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen und privaten Krankenkassen.


Private Krankenversicherung
In der Regel tragen private Krankenversicherungen die Kosten für eine Psychotherapie. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche Leistungen übernommen werden, bevor Ihr Kind eine Verhaltenstherapie bei einem Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten beginnt.


Beamtenbeihilfe
Beihilfestellen erstatten normalerweise die Kosten für eine Psychotherapie. Fragen Sie bei Ihrer Beihilfestelle nach, welche Kosten übernommen werden und welche formalen Schritte beachtet werden müssen.


Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen im Regelfall die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen bei Psychotherapeuten mit Kassensitz. In Ausnahmefällen können jedoch auch die Kosten einer freien Privatpraxis im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens (nach §13/3 SGB V) übernommen werden. Folgende Bedingungen müssen vorliegen:

 

  1. Eine Psychotherapie ist dringend erforderlich.
  2. Es gibt keine Behandlungsmöglichkeit durch einen Psychotherapeuten mit Kassensitz mit angemessener Wartezeit (maximal 3 Monate) in Ihrer Wohnortnähe.
  3. Der Therapeut verfügt über die Approbation und einen Eintrag im Facharztregister der kassenärztlichen Vereinigung.

 

 

Ich bin für Sie da:

Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Daniela Knaup

 

Kassensitz:

Schillerstrasse 46

71522 Backnang

Telefon: 0176-51502480

 

Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung.

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